Erklärung zur Barrierefreiheit
Bei Frida soll sich jeder willkommen und wohlfühlen.
Deshalb möchten wir auch unsere Website für alle Menschen gut zugänglich und einfach nutzbar gestalten.
Stand der Erklärung: 20.04.2026
Auf dieser Seite findest du Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.frida-hotel-cafe.de.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Eine Übersicht aller Seiten findest du in unserer Sitemap.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die auf der Website im Header eingebundenen Videos dienen ausschließlich dekorativen Zwecken und enthalten keine für die Nutzung der Website notwendigen Informationen.
In Bezug auf die WCAG 2.2 kann dies insbesondere folgende Erfolgskriterien betreffen: 1.2.1 (Nur Audio und nur Video – aufgezeichnet), 1.2.2 (Untertitel – aufgezeichnet), 1.2.3 (Audiodeskription oder Medienalternative – aufgezeichnet) sowie 1.2.5 (Audiodeskription – aufgezeichnet).
Da die Videos keine inhaltlich relevanten Informationen transportieren, werden die genannten Anforderungen in diesem Kontext nicht als vollständig anwendbar bewertet. Die wesentlichen Inhalte der Website sind auch ohne die Videos zugänglich. - Auf unserer Website können in einzelnen Bereichen interaktive Effekte wie Hover-Anzeigen, Tooltips oder zusätzliche Ansichten verwendet werden. Dabei kann es in bestimmten Fällen zu Einschränkungen in der Bedienung mit der Tastatur kommen.
Dies betrifft insbesondere Funktionen, die auf Hover-Effekten basieren und nicht in allen Fällen vollständig über die Tastatur oder andere Eingabemethoden zugänglich sind.
Darüber hinaus können auch einzelne Komponenten wie Slider oder vergleichbare interaktive Elemente in bestimmten Nutzungsszenarien nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar sein.
In diesen Fällen kann es zu Abweichungen von den Anforderungen der WCAG 2.2 kommen, insbesondere den Erfolgskriterien 2.1.1 (Tastaturbedienung), 2.1.2 (keine Tastaturfalle) sowie 1.4.13 (Inhalte bei Hover oder Fokus).
Sollten Inhalte oder Funktionen in Einzelfällen nicht vollständig zugänglich sein, stellen wir diese auf Anfrage gerne auch telefonisch oder per E-Mail in alternativer Form zur Verfügung. - Auf unserer Website können animierte oder sich bewegende Elemente eingesetzt werden, beispielsweise ein rotierendes Badge zur visuellen Hervorhebung bestimmter Inhalte. Diese Animationen laufen kontinuierlich und können derzeit nicht vollständig über eine dedizierte Steuerung (z. B. Pause- oder Stopp-Funktion) angehalten werden.
Das Anhalten der Bewegung ist lediglich durch eine Hover-Interaktion möglich.
Dadurch kann es in einzelnen Fällen zu Abweichungen von den Anforderungen der WCAG 2.2, insbesondere Erfolgskriterium 2.2.2 (Pause, Stopp, Ausblenden), kommen.
Hinweise zur Einbindung externer Inhalte
- Für einzelne Funktionen unserer Website werden externe Dienste eingesetzt, insbesondere ein Buchungssystem für Hotelzimmer sowie ein Reservierungsformular für das Café.
Für diese extern bereitgestellten Komponenten kann die vollständige Barrierefreiheit nicht durch uns garantiert werden.
Sollten bei der Nutzung dieser Dienste Barrieren auftreten, sind Buchungen und Reservierungen alternativ telefonisch möglich.
Telefon: +49 (0) 4241-6173841
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.08.2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Frida Hotel & Café
E-Mail: info@frida-hotel-cafe.de
Telefon: +49 (0) 4241-6173841
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)
Die Website wird fortlaufend optimiert, um die digitale Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Aktuell werden keine zusätzlichen Funktionen angeboten, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Datum der Veröffentlichung der Website: 31.08.2026